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AGB der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH

§ 1 ALLGEMEINES UND GELTUNGSBEREICH
(1) Die Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Diese Bedingungen unterscheiden a) Unternehmer (§ 14 BGB), sonstige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtliches Sondervermögen („Geschäftskunden") und b) sonstige Kunden („Verbraucher"). Im Übrigen gelten die Bedingungen für alle Kunden („Kunden").
(3) Diese AGB gelten für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen mit demselben Geschäftskunden auch ohne erneute Einbeziehung als vereinbart.
(4) Der Einbeziehung von abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Soweit unsere AGB unwirksame Regelungen enthalten, sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos Lieferungen an diesen ausführen. Hierin liegt keine Anerkenntnis dieser Bedingungen.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Alle Angebote der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH sowie damit verbundene Unterlagen und Informationen sind unverbindlich und freibleibend. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen, oder mit einem Angebot übermittelten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichte, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der gemeinsam unterzeichneten Vertragsurkunde oder Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Soweit der Auftraggeber Unterlagen, Zeichnungen, Muster und dergleichen zur Verfügung stellt, hat er für deren Zustand und Gültigkeit einzustehen. Mündliche Angaben über Maße und andere Ausführungsanweisungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die gemeinsame Unterzeichnung einer gemeinsamen Vertragsurkunde, durch die schriftliche Bestätigung eines Kundenauftrags durch die Firma Die Lichtschmiede oder die Erbringung einer durch den Kunden beauftragten (Teil-) Leistung zustande.
(3) Soweit unsere Angestellten, die nicht allgemein vertretungsbefugt sind (Geschäftsführer, Prokuristen), Erklärungen abgeben, werden diese erst durch schriftliche Bestätigung eines Vertretungsberechtigten verbindlich.
(4) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind nicht verbindlich.

§ 3 PREISE
(1) Wir berechnen die Preise nach unserer am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste, soweit nicht andere Preise schriftlich vereinbart sind. Die Preise verstehen sich ab Lager unseres Geschäftssitzes zuzüglich Transportverpackung, Verladung, Fracht und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
(2) Im Angebot bzw. der Bestellung nicht ausdrücklich veranschlagte Lieferungen und Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1)Lieferungen und Leistungen der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH erfolgen grundsätzlich nach folgenden Zahlungsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
• Liefergeschäft (ohne Montageleistung der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH): 100% Vorkasse
• Lieferung von Anlagen inkl. Montageleistung: 40% bei Montagebeginn, 55% bei Lieferung der Module, 5% bei Fertigstellung und Fertigmeldung der PV-Anlage gegenüber dem EVU.
• Lieferung von Anlagen inkl. Montageleistung, abzüglich 2% Skonto: 95% 21 Tage vor Montagebeginn, 5% bei Fertigstellung und Fertigmeldung der PV-Anlage gegenüber dem EVU.
• Eine Belieferung auf Rechnung ist nur möglich, sofern dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart worden ist.
(2) Rechnungsbeträge müssen spätestens 8 Tage nach Zugang der Rechnung auf einem auf der Rechnung angegebenem Konto gutgeschrieben sein, sofern nichts anderes auf der Rechnung vermerkt ist.
(3) Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

§ 5 LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
(1) Inhalt und Umfang der von der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der gemeinsam unterzeichneten Vertragsurkunde oder der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH.
(2) Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind zulässig. Teilleistungen gelten als einzelnes Geschäft und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(3) Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Ferner gelten alle Liefertermine vorbehaltlich der rechtzeitigen Selbstbelieferung der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH. Wird ein schriftlich vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin nicht eingehalten und hat der Kunde eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er nach dessen fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
(4) Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Modulen, Wechselrichtern oder anderen Montagematerialien, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ist uns die Leistung dauerhaft nicht möglich, weil uns unser Vertragspartner des Deckungsgeschäftes ohne unser Verschulden nicht beliefert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Führen Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Wir werden im Falle der Nichtbelieferung den Kunden unverzüglich hiervon informieren und Vorausleistungen sofort erstatten.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Liefer- oder Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Daneben ist die Schadenersatzhaftung auf einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Werden von der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH neben der Warenlieferung auch Installationsleistungen übernommen, so üben wir für die Dauer der Installation auf der Baustelle das Hausrecht aus. Es ist sicherzustellen, dass unseren Mitarbeitern für die Dauer der Installationsarbeiten ungehinderter Zutritt zu allen für die Installation der Sache notwendigen Orten gewährt wird. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens zu verlangen oder den zusätzlichen Aufwand dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

§ 6 PRÜFUNG DER LIEFERUNG
Der Geschäftskunde hat die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens gemäß § 438 HGB zu vermerken. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.
§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen vor.
(2) Ein Schadensfall ist uns unverzüglich anzuzeigen. Sofern der Kunde die Vorbehaltsware versichert hat, werden uns Forderungen aus dem Versicherungsvertrag hiermit bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung abgetreten.
(3) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu üblichen Geschäftsbedingungen unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern (verlängerter Eigentumsvorbehalt) und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung weiterverkauft worden ist. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe des Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen.
(4) Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber uns bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine auf Verlangen die Demontage der Gegenstände zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte, so ist er uns zu Schadensersatz verpflichtet. Die Kosten der Demontage, Wertminderungen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Auf unser Verlangen hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und Miteigentumsanteile sowie über die gemäß Abs. 3 an uns abgetretenen Forderungen zu erteilen und uns Besichtigung und Abtransport der Vorbehaltsware zu gewähren.
(6) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, die 10% unserer Forderungen erreichen, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung und Wegschaffung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und diese zurückzunehmen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt als Rücktritt vom Vertrag. Für diesen Fall ist der Kunde unverzüglich verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung der Forderungen an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben bekannt zugeben sowie die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Nettowert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Er hat alle offensichtlichen Mängel gleich welcher Art binnen 7 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind von Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Anlieferung schriftlich zu rügen. Bei nicht form-und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt. Rechte eines Verbrauchers aufgrund eventueller Mängel der Ware werden hiervon nicht berührt.
(2) Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt gegenüber Geschäftskunden unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
(3) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge kann der Kunde zunächst Nacherfüllung verlangen, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt). Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte jedoch angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Tritt der Kunde nach fehlgeschlagener Nacherfüllung vom Vertrag zurück oder erklärt er die Minderung, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
(4) Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Auf Schadenersatz gerichtete Mängelansprüche verjähren ein Jahr ab Anlieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass die Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat.

§ 9 HAFTUNG
(1) Außerhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel unbeschränkte Haftung für Personenschäden, Produkthaftung) haften die Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH, ihre Mitarbeiter und in die Vertragsabwicklung einbezogene Dritte nur im Rahmen dieser Bedingungen.
(2) Die Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH haftet, soweit Schäden nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalpflicht") beruhen, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.
(3) Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(4) Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde, zum Beispiel durch Verletzung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten, den Schaden mit verursacht hat. Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen.
(5) Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden versicherbar und im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den Kunden versichert wird.
(6) Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen und Ausfällen entstanden sind, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter, welche von der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH im Rahmen ihrer Leistungen bereitgestellt werden, zurückzuführen sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel hätte vor Leistungserbringung durch die Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH erkannt werden müssen.
(7) Bei Garantien beschränkt sich jeder Anspruch, falls nichts anderes vereinbart wurde, nur auf die durch den Hersteller zugesagten Garantieleistungen.

§ 10 VERÄNDERTE VERHÄLTNISSE BEIM VERTRAGSPARTNER
(1) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich, verfügt er außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben oder löst er sein Unternehmen auf, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, Wechsel auf Kosten des Vertragspartners zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiterzuliefern.
(2) Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Vertragspartners oder bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, sind wir berechtigt, die vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.

§ 11 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Geschäftskunde (§ 1 Abs. 2 lit. a) ist, der Sitz der Firma Die Lichtschmiede Montage & Service GmbH.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Stand: 21.12.2011